Hinweise zu IWR und DLO in Bezug auf die Pandemie-Situation
  24.03.2021


Unbenommen der vielfältigen Herausforderungen und Einschränkungen für uns alle möchte ich darauf hinweisen, dass die Corona-Pandemie weder die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) noch die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO) außer Kraft gesetzt hat.

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

die letzten Monate haben uns und unseren Sport im Zusammenhang mit der anhaltenden Corona-Krise vor vielfältige Herausforderungen gestellt. Stetig wechselnde Vorgaben seitens des Bundes, der Länder und kommunaler Behörden zur Eindämmung der Pandemie haben zunächst sowohl den Wettkampf- als auch Trainingsbetrieb unmöglich gemacht. Die Planung und Durchführung von Training und leichtathletischen Wettbewerben in der Hallensaison 2021 gestalteten sich sehr herausfordernd.

Unbenommen der vielfältigen Herausforderungen und Einschränkungen für uns alle möchte ich darauf hinweisen, dass die Corona-Pandemie weder die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) noch die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO) außer Kraft gesetzt hat.

In den letzten Monaten wurde verstärkt festgestelt, dass zum Beispiel:

  • Wettkampfveranstaltungen durchgeführt werden, die nicht oder nicht mit der entsprechenden Kategorie beantragt/ genehmigt wurden;
  • Wettkampfveranstaltungen ohne Rücksprache/Neugenehmigung auf andere Termine verlegt werden;
  • Wettkampfregeln verändert werden;
  • Wettkämpfe ohne oder mit einer nur extrem geringen Zahl ausgebildeter Kampfrichter durchgeführt werden.

Wir wertschätzen das hohe Engagement und die Kreativität mit dem Ziel Wettkämpfe für die Athleten zu ermöglichen. Jedoch können solche deutlichen Abweichungen von der IWR und DLO dazu führen, dass:

  • Leistungen aberkannt werden müssen;
  • Athleten sich aufgrund der Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen sogar einem internationalen Teilnahmerechtsverbot aussetzen;
  • zustehende Genehmigungsgebühren verloren gehen.

Ich bitte daher auf die Einhaltung der gültigen Regeln zu achten:

  • Sollten mehr als 10 % der Starter aus einem anderen Landesverband kommen, ist es erforderlich, die Veranstaltung als nationalen Wettkampf anzumelden.
  • Auch unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Krise gibt es keine „landesoffenen Einladungssportfeste“.
  • Einladungssportfeste müssen auch weiterhin unter Kategorie 5.3 angemeldet werden.
  • Sollten Veranstaltungen nicht stattfinden können oder kurzfristig abgesagt werden, müssen sie auch im OnlineSystem abgesagt werden.
  • Auch derzeit gibt es in der IWR und der DLO keine „Leistungsdiagnosen unter Berücksichtigung der Wettkampfregeln“ oder Trainingswettkämpfe.

Gerne stehen euch die Mitarbeiter der DLV-Wettkampforganisation für Rückfragen oder Hinweise zur Verfügungen.

gez. Frank O. Hamm

Hinweise zu IWR und DLO in Bezug auf die Pandemie-Situation