Kinderschutzkonzept


beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des LVB, am 24.03.2018 in Jüterbog

 

„Damit Kinder und Jugendliche sich in unserer Sportart wohlfühlen und vor allem bei uns sicher sind.“

  • Der Leichtathletik-Verband Brandenburg e.V. (LVB) unterstützt die gesellschaftliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch in jeder Form zu schützen. Um dies zu erreichen, darf die Thematisierung von Gewalt und vor allem von sexualisierter Gewalt im Sport kein Tabu mehr sein. Eine zu jeder Zeit offene und transparente Kommunikation innerhalb des LVB und seiner Mitgliedsvereine ist dafür zwingend notwendig.

  • Als Landesfachverband hat der LVB die Möglichkeit, das Thema „Kinderschutz im Sport“ auf eine breite Basis zu stellen, seine Mitglieder zu sensibilisieren, zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Für diese Aufgabe hat das Präsidium des LVB einen Ansprechpartner benannt:
    • Kinderschutzbeauftragter des LVB
      Steffen Müller, Bildungsreferent Brandenburgische Sportjugend im LSB e.V.
      Tel. 033205/ 207936

  • Der LVB schließt sich dem Konzept des Landessportbundes Brandenburg e.V. zur Sicherung des Kindeswohls im organisierten Sport (2012) und dessen Veröffentlichungen durch die Broschüre „Kinderschutz im Sport“ (2013 und 2015) an und empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen, Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten und diese konsequent in die Praxis umzusetzen. Der LVB und insbesondere Kinderschutzbeauftragte des LVB stehen hier beratend zur Seite, geben Informationen und Hilfestellungen.

  • Das Präsidium des LVB legt gemeinsam mit dem Kinderschutzbeauftragten des LVB spezielle Regelungen für verbandseigene Veranstaltungen wie Wettkämpfe, Trainingslager, Aus- und Weiterbildungen und andere Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen fest und setzt diese gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des LVB um.

  • Weitere Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kinderschutzbeauftragten des LVB werden in den einschlägigen Ordnungen des LVB (u.a. Verwaltungsordnung, Jugendordnung) festgeschrieben.

  • Der LVB empfiehlt seinen Vereinen, eigene Kindeschutzkonzepte, Weiterbildungen und andere Tätigkeiten im Bereich „Kinderschutz im Sport“ dem Kinderschutzbeauftragten des LVB anzuzeigen. Dieser fasst die Ereignisse anonymisiert in einem Bericht für das Präsidium zusammen und gibt ggf. weitere Empfehlungen.
  • Folgende Inhalte und Gliederung werden für ein Kinderschutzkonzept im Verein empfohlen:
  1. Positionierung des Vereins, Bekenntnis zum Kinderschutz in der Satzung des Vereins
  2. transparente und klare Organisationsstruktur; Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert
  3. Benennung einer / eines Kinderschutzbeauftragten
  4. Ehrenkodex – unterschrieben durch alle Personen die Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen
  5. erweitertes Führungszeugnis für alle Trainer, Übungsleiter und Betreuungspersonen einfordern; außerdem Regelung zur Vorlage und Frist der Wiedervorlage (Empfehlung: 4 Jahre) festlegen
  6. regelmäßige Fortbildungsangebote für Trainer, Übungsleiter, Betreuungspersonen und Ehrenamtliche anbieten/ organisieren/ gewährleisten
  7. Verankerung des Kinderschutzes als Regelwerk des Vereins u.a. zu folgenden Aspekten:
    1. Umkleiden, Duschen, Sauna etc.Körperkontakt bei Hilfestellungen
    2. Übernachtungen bei mehrtägigen Fahrten
    3. Durchführung von Freizeitaktivitäten
    4. Allgemeine Umgangsformen, Respekt, angemessene Sprache
    5. Umgang mit Foto- und Videomaterial
    6. Mitnahme von Kindern und Jugendlichen in den Privatbereich und außerhalb des Trainings-, Wettkampf- und Vereinsbereiches
    7. Privatgeschenke
    8. Wahrung von Geheimnissen und vertraulichen Informationen
    9. Einzeltraining
    10. Transparenz im Handeln
  8. bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch einen unabhängigen Fachdienst hinzuziehen
  9. bei offensichtlichen Straftaten gegen Kinder (Gewaltdelikte, sexuelle Übergriffe, Raub etc.) ist neben den o.g. Ansprechpartnern auch die Polizei zu informieren / Vorschlag für ein Verfahren / den Umgang bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

 


Das Kinderschutzkonzept des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg steht HIER zum Download bereit. 

Der DOSB-Ehrenkodex für alle ehrenamtlichen, neben- und hauptberuflichen Tätigen im Sport steht HIER zum Downloas bereit