Organisatorische Hinweise


Der Organisationsleitfaden des Deutschen Leichtathletik-Verbandes umfasst die wesentlichen Aufgabenfelder, die es bei der Durchführung von Laufveranstaltungen zu berücksichtigen gilt. Die Tätigkeitsbeschreibungen der verschiedenen Aufgabenbereiche sollen den Veranstaltern eine Hilfestellung bieten, um eine weitestgehend reibungslose Durchführung zu unterstützen. Eine Garantie auf Vollständigkeit der Aufgaben kann allerdings nicht gegeben werden, da nicht alle individuellen Veranstaltungsdetails berücksichtigt werden können.

Eine entsprechende Anleitung findet ihr HIER

Grundsatzpapier der Gebührenerhebung des Deutsche Leichtathletik-Verband

Der organisierte Laufsport – eine Solidarleistung und viele Vorteile für die Laufveranstalter

  • Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV)
    In Deutschland sind die Sportarten im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der gemeinnützigen Dachorganisation des organisierten Sports in Deutschland mit rd. 27 Mio. Mitgliedschaften, über die Spitzenverbände organisiert und im Rahmen des sogenannten Ein-Platz-Prinzips autonom für ihre Sportarten verantwortlich und zuständig. Für das Laufen ist dies der Deutsche Leichtathletik-Verband e.V. mit Sitz in Darmstadt mit seinen 20 Landesverbänden (LV) und 8000 Vereinen. Der DLV fördert und entwickelt den Laufsport (sowie andere leichtathletische Disziplinen) und sichert über ein breites Arbeitsprofil die Rahmenbedingungen und Ressourcen des Laufsports, so z.B. durch Trainer- und Kampfrichterausbildung, Wettkampfangebote, Jugend- und Breitensport etc.
  • Laufbewegung
    Seit dem Beginn der organisierten Laufbewegung, also seit rund 50 Jahren, werden alle laufbezogenen Aktivitäten im organisierten Sport der Vereine und Verbände in Deutschland über den DLV koordiniert, organisiert und seinen Mitgliedern, aber auch Nichtmitgliedern, angeboten: Volkslauf, Trimm Trab ins Grüne, Lauftreffs, Internationale Marathonveranstaltungen, aber auch die Nachwuchs- und Spitzensportförderung der Läuferinnen und Läufer. Diese Produktpalette in der Laufbewegung wird durch die Sportverbände permanent weiterentwickelt.
  • Genehmigungsregelung für Laufveranstaltungen – seit vielen Jahren gute Praxis
    Der DLV als ein bundesweit tätiger Sportverband mit seinen 20 regionalen Mitgliedern, alles organisierte eingetragene Vereine, erhebt für den sportlichen Wettkampfbetrieb eine Genehmigungsgebühr. Dies ist seit Jahrzehnten in Form eines Umlageverfahrens aller teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler gute Praxis. So verfahren viele im DOSB organisierte Vereine und Verbände. Diese Genehmigungsgebühr bezahlen die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler, hier die Läuferinnen und Läufer eines sportlichen Wettbewerbs, nicht direkt an den DLV, sondern an den Veranstalter eines Laufwettbewerbs über das individuell vom Veranstalter festgelegte Startgeld. Der Veranstalter führt die Genehmigungsgebühr dann nach der Veranstaltung an den DLV bzw. dessen Landesverbände ab. Die Anerkennung der Genehmigungshoheit der Sportverbände für die regelkonforme Wettkampfpraxis ist gesellschaftspolitischer Konsens in der Bundesrepublik Deutschland und seit Jahrzehnten anerkannte und gelebte Praxis. Jahr für Jahr melden Veranstalter ihre Laufveranstaltungen 2 bei den Landesverbänden des DLV an, nach Prüfung der Anmeldung bekommen sie diese genehmigt und führen die jeweils gültige Genehmigungsgebühr an die Landesverbände ab.
  • Neuordnung des Gebührenwesens ab 2016
    Im Zuge einer bundeseinheitlichen Neuregelung hat nun der DLV mit Wirkung ab 01.01.2016 das Gebührenwesen neu geordnet, deutschlandweit harmonisiert und beschlossen, die Laufgebühr für alle Laufveranstaltungen bundesweit einheitlich auf 50 Ct. festzulegen. Diese Gebühr ersetzt die bisher erhobenen Landesverbandsgebühren (die von LV zu LV unterschiedlich sind und zwischen 25 und 50 Ct. betragen) und fasst sie in einer Gebühr für alle Laufveranstaltungen zusammen.
  • Leistungen des DLV und Vorteile für den Veranstalter
    Mit der Genehmigung sind folgende Leistungen und Vorteile verbunden:
    • Anmeldung der Laufveranstaltung beim und Genehmigung durch den DLV bzw. LV
    • Die Veranstalter sportlicher Wettbewerbe, soweit sie dem DOSB bzw. seinen Mitgliedsorganisationen angehören, profitieren vom DOSB – Rahmenvertrag mit der GEMA und der Zusatzvereinbarung für bestimmte sportliche Veranstaltungen, die durch Zahlung einer Jahrespauschalsumme abgegolten sind
    • Terminkoordination bei den Terminbörsen der LVs mit dem Ziel der Vermeidung von Verdrängungseffekten
    • Veröffentlichung in bundesweiten und regionalen Laufkalendern, in OnlineMedien, im zentralen jährlichen „DLV-Laufkalender“ (derzeitige Auflage 140.000), in weiteren DLV-Medien, im Lauffachhandel und mit der Zeitschrift „laufen.de“
    • Veranstalter, die ihren Lauf beim Landesverband anmelden, dürfen das offizielle Lauf-Genehmigungslogo des DLV verwenden. Das DLV-Lauf-Logo ist ein Markenzeichen für Läufer.
    • Veröffentlichung der Ergebnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Bestenund Laufranglisten
    • Berechtigung für Leistungen bei Todesfällen aus dem DLV-Härtefonds
    • Beratung der Veranstalter durch LVs und DLV bei der Veranstaltungsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung.

  •  Angemessene Rahmenbedingungen
    Die Genehmigungsgebühr zielt primär nicht auf den Veranstalter ab, sondern auf den einzelnen Läufer bzw. die einzelne Läuferin. Sie ist angemessen und macht i.d.R. einen kleinen Anteil der Gesamtstartgebühr aus. 
    • Es werden Gebühren nur fällig für Laufaktive, die den Lauf beenden und in die Wertung kommen („Finisher“) und nicht mehr die Anzahl der Teilnehmer
    • Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Volks- und Straßenläufen bei der Abwicklung der Gebühren. Alle „Stadionfernen Veranstaltungen“ sind gebührenpflichtig.
    • Die Genehmigungsgebühren werden ab der Altersklasse U18 erhoben (somit ab 16 Jahren).
    • 40 Ct. gehen an die DLV-Landesverbände, 10 Ct. an den DLV
    • Bei Staffeln zählt der letzte Teilnehmer als Finisher, somit wird nur ein Starter jeder Staffel berechnet.
    • Wanderer, Walker, Nordic Walker, Inlineskater oder Rollstuhlfahrer zählen nur dann als Finisher, wenn der Wettkampfcharakter des Wettbewerbs dokumentiert ist, z.B. durch eine disziplinbezogene Ergebnisliste.
    • Läufe mit ausschließlich karitativem Zweck (z.B. Charity Läufe) können auf Antrag von der Zahlung der Genehmigungsgebühr befreit werden.

  • 50 Cent: Auch ein Solidarbeitrag
    ie in Deutschland, aber auch weltweit übliche Gebührenpraxis der Sportverbände gewährleistet einen einheitlichen Standard auf der Grundlage eines gemeinsamen Regelwerkes. Damit werden im Rahmen eines Solidarsystems zudem Vereinsmitglieder und Nichtvereinsmitglieder gleichermaßen veranstaltungsbezogen an der Finanzierung der Aufgaben der Verbände beteiligt.
    Dieser Solidaransatz ist ebenso angemessen wie gerecht, da die wesentliche Verbandsfinanzierung durch die Mitglieder der Verbände und Vereine erfolgt. Das laufsportliche Angebot steht nämlich selbstverständlich allen offen, auch Läuferinnen und Läufern, die kein Mitglied in einem Sportverein sind und sich daher auch nicht an der Finanzierung des Solidarsystems aller im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) organisierten Verbände und Vereine durch einen Mitgliedsbeitrag beteiligen. Sie profitieren aber von den Leistungen der Vereine und Verbände.
    Die gemeinnützigen Sportvereine und Verbände (nicht nur) im DLV erbringen vielfältige Leistungen, die für die Weiterentwicklung des gemeinwohlorientierten Sports von zentraler Bedeutung sind, z.B. im Rahmen der Jugend- und Breitensportarbeit, der Ausbildung und des Wettkampfwesens, im Bereich der gesellschaftspolitisch gewünschten Schulkooperationen oder im inklusiven Sport – und zwar auf der Grundlage eines flächendeckenden Vereinssystems, ehrenamtlicher Arbeit und Orientierung an Gemeinwohl- und Gemeinnützigkeitszielen. Von diesen Leistungen profitieren ganz Deutschland und alle Laufsportaktiven. Kommerzielle und weitere Veranstalter handeln überwiegend gewinnorientiert und beteiligen sich nicht an der Finanzierung dieser Grundlagen des Laufsports. Die Genehmigungsgebühr ist somit im Rahmen des Solidarpakts ein notwendiges und angemessenes Element sowie ein relativ kleiner Beitrag für eine sinnvolle Solidarleistung zur Sicherung des Laufsports in Deutschland. Sie nutzt den Veranstaltern und vor allem denjenigen, die diese Gebühr im Umlageverfahren bezahlen, den Läuferinnen und 4 Läufern. So können Läufer von einem Versicherungsschutz, Härtefall Fond und einer höheren Qualität durch Standardisierung profitieren. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund würdigen die Bedeutung des Sports und die Angebote sowie Leistungen der Sportvereine und –verbände ebenso positiv. Sie unterstützen und empfehlen das Anliegen des DLVs zur Genehmigungsgebühr für Laufveranstaltungen. Es gibt bundesweit Laufveranstaltungen, die keine Anmeldung tätigen, manchmal auch unbewusst. Viele Veranstalter nichtangemeldeter Läufe sind kommerziell orientiert und keine gemeinnützigen Vereine. Mit der Nichtanmeldung schaden sie dem Solidarsystem der bundesdeutschen Laufgemeinschaft und des organisierten Sports. In aller Regel werden damit Erlöse und Gewinne individualisiert, die Lasten aber sozialisiert, quasi eine Parallelwelt der gewinnorientierten Anbieter zum organisierten Sportbetrieb. Sportvereine und –verbände setzen sich neben einem Eventmanagement von Laufveranstaltungen auch für den Aufbau und die Pflege von langfristigen Strukturen ein. So möchten wir gemeinsam mit Laufveranstaltern einen angemessenen Interessenausgleich finden und zusammen das Beste dem Laufsport zu Gute kommen lassen.

Einheitliche Gebühr für Laufveranstaltungen

Mit der Anmeldung einer Laufveranstaltung verpflichtet sich der Veranstalter zur Einhaltung der DLV-Satzung und Ordnungen, des darin enthaltenen DLV-Anti-Doping-Codes (ADC), der Deutschen Leichtathletik Ordnung (DLO), der Gebührenordnung (GBO) sowie der Einhaltung der "Internationalen Wettkampfregeln" (IWR). Der Veranstalter verpflichtet sich des Weiteren, Teilnehmer seiner Veranstaltung schriftlich darauf hinzuweisen, dass dieser mit der Teilnahme die Geltung des DLV-Anti-Doping-Codes anerkennt und sich dessen Bestimmungen unterwirft.

Seit 01. Januar 2016 betragen die Genehmigungsgebühren bundeseinheitlich 50 Cent pro Finisher für alle „Stadionfernen Laufveranstaltungen“ (40 Cent LV-Gebühr, 10 Cent DLV-Gebühr).

Die Genehmigungsgebühren werden für alle „Stadionfernen Veranstaltungen“ ausschließlich durch die Landesverbände erhoben. Es  wird keine Unterscheidung  bei  der  Größe  der  Laufveranstaltung  (Veranstaltungen mit wenigen oder vielen Teilnehmern) vorgenommen – kleine und große Veranstalter zahlen einheitlich 50 Cent pro Finisher.

Mit der Anmeldung und der Genehmigung der Laufveranstaltung erhalten die Veranstalter eine Vielzahl von Vorteilen.

Einen Überblick findet die Laufverstalter auf den folgenden Seiten

Wenn Sie Ihre Laufveranstaltung angemeldet haben, können Sie kostenfrei einen Newsbeitrag pro Lauf pro Jahr auf der LVB-Homepage veröffentlichen.

Der Newsbeitrag, Fotos (nur rechtfreie Bilder) oder Ihr Logo müssen vom Laufveranstalter zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Anmeldung der Laufveranstaltung erfolgt die kostenlose Veröffentlichung der Laufveranstaltung im DLV-Laufkalender und auf der Webseite von www.laufen.de
 

Der DLV-Laufkalender ist das umfassendste Nachschlagewerk für Laufveranstaltungen in Deutschland. Im Laufkalender werden ca. 3.000 Laufevents, aller Landesverbänden zusammengetragen werden, darunter Straßen-, Volks-, Berg-, Trail- und Crossläufe und veröffentlicht und das nun schon seit mehr als 40 Jahren.

HINWEIS: Für das Jahr 2021 wird es den DLV-Laufkalender nicht als Print-Version geben. Alle Termine werden online auf laufen.de veröffentlicht.

 

Mit der Anmeldung und der Genehmigung der Laufveranstaltung erhält der Laufveranstalter das offizielle "genehmigter DLV-Lauf"-Logo und kann es für seine eigene Laufveranstaltung nutzen.

Mit der Anmeldung ihres Laufes beim Leichtathletik-Verband Brandenburg e.V. werden „Nicht-Vereinsgebundene Läufer“, die an einer Veranstaltung mit einem Vereinsträger teilnehmen (Mitglied im LSB Brandenburg oder der LVB als ideeller Träger) durch eine bundeseinheitliche, zentrale Versicherung des DLV (Unfall, Veranstalterhaftpflicht) versichert.

Der Härtefonds ist eine Sozialeinrichtung des DLV und dient der Milderung sozialer Härten durch finanzielle Hilfe für die Hinterbliebenen bei Todesfällen. Mit der Anmeldung der Laufveranstaltung profitieren die  Laufveranstalter automatisch.

Mit der Anmeldung der Laufveranstaltung erhalten die Laufveranstalter Unterstützung bei sämtlichen Fragen zur entsprechenden Laufveranstaltung, sowie die kostenfreie Beratung und Nutzung der Dienstleistungen des Leichtathletik-Verband Brandenburg.

Alle Laufveranstalter der angemeldeten Läufe werden einmal jährlich im Herbst zur Terminbörse eingeladen.
Sie erhalten dort die aktuellsten DLV- & LVB – Informationen zum Thema "stadionferne Laufveranstaltungen".

Um Terminüberschneidungen zu vermeiden und sich gegenseitig nicht die  Läufer wegzunehmen, sollten zwei Veranstaltungsorte am selben Tag bzw. ein paar Tage davor und danach nicht weniger als 50km voneinander entfernt sein. Für die bessere Verteilung der Laufveranstaltungen koordiniert der Leichtathletik-Verband Brandenburg die angemeldeten Läufe.

In besonderen Fälle (auf Antrag bei Präsidium des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg) besteht die Möglichkeit, das der Leichtathletik-Verband Brandenburg die Kosten für die Vermessung der Laufstrecke übernimmt.

Damit eine Laufveranstaltung bestenlistenfähig ist, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden.

  • Veranstalter muss Mitglied im LVB sein
  • Anmeldung der Laufveranstaltung
  • Verbandsaufsicht 
  • Vermessung der Strecke 
  • Berücksichtigung der Altersklasseneinteilung/Streckenlänge

 

Wichtig:

Bestenlistenfähige Leistungen können nur Läufer/innen erbringen, die

  • Mitglied in einem Leichtathletikverein oder einer LG sind,
  • einen Startpass besitzen und
  • deren LA-Verein oder LG in der angemeldeten Kategorie beheimatet ist! (Land, Region, Nation, etc.)

Bei Weiteren Fragen steht ihn die Geschäftsstelle sehr gern zur Verfügung.

Mit der Anmeldung ihres Laufes beim Leichtathletik-Verband Brandenburg e.V. werden „Nicht-Vereinsgebundene Läufer“, die an einer Veranstaltung mit einem Vereinsträger teilnehmen (Mitglied im LSB Brandenburg oder der LVB als ideeller Träger) durch eine bundeseinheitliche, zentrale Versicherung des DLV (Unfall, Veranstalterhaftpflicht) versichert.

Die Genehmigungsleiste in Verbindung mit der Veranstaltungsnummer dokumentiert den Versicherungsschutz. Die Fälschung von Genehmigungsleisten kann unter urheber- und versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten geahndet werden.

Des Weiteren erfolgt mit der Anmeldung ihres Laufes beim Leichtathletik-Verband Brandenburg e.V. eine Beteiligung des Veranstalters am DLV-Härtefonds, der bei Todesfällen im Rahmen von Laufveranstaltungen soziale Härten durch finanzielle Hilfe für die Hinterbliebenen mildert.

Zur Aufnahme von sportlichen Leistungen in die offiziellen Bestenlisten, für die Qualifikation für weitere Wettkämpfe oder zur Anerkennung von Rekorde sind neben dem Besitz eines Startpasses und dem Start für diesen Verein, der vom Verband genehmigten Strecke, auch die offizielle Vermessung der gelaufenden Strecke notwendig. 

Die Streckenvermessung von stadionfernen Lauf- und laufähnlichen Veranstaltungen mit leichtathletischem Wettkampfcharakter einschließlich Straßen-, Cross-, Berg-, Landschafts-, Trail- und Geländeläufe werden von national und international akkreditierten DLV-Streckenvermessern als Kampfrichter der Leichtathletikverbände durchgeführt.

 

  • Antrag einer Vermessung
    • Für eine offizielle Streckenvermessung bedarf es ein Auftrag des Veranstalters/Vereins an einen beim DLV akkreditierten Streckenvermesser (A - D Grad). Diese können auch über die Grenzen der Landesverbände hinaus im gesamten Gebiet des DLV für die Veranstalter/Vereine tätig sein. Für eine internationale Vermessung sind z.Zt. im Gebiet des DLV insgesamt 12 Streckenvermesser für World Athletics/AIMS akkreditiert (A – B Grad).

  • Genehmigung einer Laufvermessung
    • Die Durchführung der Vermessung erfolgt durch einen geprüften DLV-Streckenvermesser, der ein offizielles Protokoll erstellt.
    • Das Vermessungsprotokoll wird beim Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.
    • Sofern alle Kriterien der Streckenvermessung erfüllt sind, erfolgt die Genehmigung durch den DLV und der Veranstalter erhält ein Zertifikat. Die Gültigkeit des Zertifikates ist auf 5 Jahre beschränkt, anschließend muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.  

  • Allgemeine Hinweise:
    • Weitere Informationen zum Thema Streckenvermessungen findet ihr auf der DLV-Homepage oder auf der Webseite www.dlv-streckenvermessung.de.
    • Hinweis zum Sprachgebrauch der DLV-Streckenvermessung:
      Es handelt bei dem Verfahren der Streckenvermessung um eine offizielle Vermessung nach DLV bzw. World Athletics/AIMS und nicht um eine amtliche Vermessung; diese bleibt den Vermessungs- und Katasterbehörden bei Grundstücksvermessungen vorbehalten.
    • Hinweise zum Verfahren der Streckenvermessung:
      Die Streckenvermessung für Straßenläufe und Geher-Veranstaltungen basiert seit den 80er Jahren auf der Jones-Counter Methode zur Ermittlung der Ideallinie des Läufers bzw. Gehers auf einer Wettkampfstrecke. Dies Messfahrt mit dem Fahrrad wird auch heute noch als analoges Verfahren der Datenerfassung durchgeführt. In Analogie zum Regelwerk der IWR wird ein DLVVermessungsprotokoll erstellt und durchläuft ein Genehmigungsverfahren mit einer Gültigkeit von 5 Jahren zum Jahresende. Für den Bereich des DLV kann bei unverändertem Streckenverlauf im Rahmen eines Verlängerungsantrag dieses Protokoll zweimal verlängert werden. Eine Neuvermessung erfolgt dann für weitere Zeiträume. Für internationale Zertifizierungen (World Athletics / AIMS) erfolgt jeweils nach 5 Jahren eine Neuvermessung.

  • EMPFEHLUNGSHINWEISE FÜR LAUFVERANTALTER ZUR DATENERHEBUNG UND -VERWERTUNG
    • Hinweis; dass die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung sollte der Teilnehmer einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck einwilligen.
    • Hinweis, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
    • Hinweis, dass gespeicherte personenbezogene Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden können. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer erklärt jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
    • Hinweis, dass gespeicherte personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden können. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
    • Hinweis, dass Name, Vorname, Altersklasse, Wohnort, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden können. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
    • Hinweis, dass der Teilnehmer der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen kann.

  • Weiterhin empfehlenswert sind folgende Hinweispunkte:
    • Dem Teilnehmer sollte diese AGBs im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung explizit zur Kenntnis gebracht werden  Der Teilnehmer sollte diese AGBs aktiv als „zur Kenntnis genommen“ kennzeichnen
    • Der Veranstalter sollte im Zweifel nachweisen, dass der Teilnehmer die AGBs gesehen hat
    • Zum Beispiel durch Prozessbeschreibung mit Versionskontrolle (wann galt welcher Stand)
    • Eine weitere Alternative ist die Speicherung des „Haken-Setzens“ mit Datum
    • Zusatz zum letzten Empfehlungshinweis: Es sollte konkret angegeben werden, an wen der Teilnehmer seinen Widerspruch richten kann. Es reicht aus, den Link auf das Impressum zu setzen, wenn die AGB’s online verfügbar sind und wenn die dort genannten Personen tatsächlich die Empfänger des Widerspruchs sein sollen

(Unabhängig davon sind Informationen relevant, welche möglicherweise personenbezogene Daten durch den Besuch (und ggfs. Nutzung der Onlineanmeldung) der Webseite gespeichert werden – insbesondere auch bei der Nutzung von Trackingverfahren wie Google-Analytics).

(Quelle: DLV)

Weitere Hinweise zum Laufsport in Deutschland finden ihr auf den Seiten des Deutschen Leichtathletik-Verband und auf den Seiten von www.laufen.de