Ehrungen
Der Leichtathletik-Verband Brandenburg e. V. (LVB) ehrt Persönlichkeiten, Partner und Institutionen für besondere Verdienste in der Brandenburger Leichtathletik sowie für außerordentliche sportliche Leistungen.
Weitere Informationen findet ihr in der Ehrungsordnung.
Es können folgende Ehrungen verliehen werden:
- Ausgeschiedene Präsidenten können nach mindestens achtjähriger Präsidentschaft und besonderem Wirken im und für den Verband und die Leichtathletik zum Ehrenpräsidenten des LVB ernannt werden.
- Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit.
- Der Ehrenpräsident kann repräsentative Tätigkeiten für den LVB übernehmen.
- Ehrenpräsidenten haben das Recht, beratend an Mitgliederversammlungen und Präsidiumssitzungen teilzunehmen.
- Die Ehrenmitgliedschaft ist die höchste Auszeichnung, die der LVB an Einzelpersonen vergeben kann.
- Zum Ehrenmitglied ernannt werden kann eine Persönlichkeit nach langjähriger Tätigkeit und herausragenden Verdiensten bei der Entwicklung der Leichtathletik oder für ihr Lebenswerk auf dem Gebiet der Leichtathletik.
- Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit.
- Es können maximal drei Personen zeitgleich Ehrenmitglied des LVB sein.
- Ehrenmitglieder haben das Recht, beratend an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
- Die Ehrenmedaille des LVB wird an Persönlichkeiten verliehen, die im Laufe ihres Lebens besondere Verdienste für die Brandenburger Leichtathletik erbracht haben.
- In einem Kalenderjahr kann maximal eine Ehrenmedaille verliehen werden.
- Die Jugendehrenmedaille des LVB wird an Persönlichkeiten verliehen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die in ihrer bisherigen Tätigkeit besondere Verdienste für die Brandenburger Leichtathletik, insbesondere die Jugendleichtathletik, erbracht haben.
- In einem Kalenderjahr kann maximal eine Jugendehrenmedaille verliehen werden.
- Die Ehrennadeln des LVB werden in Bronze, Silber und Gold verliehen.
- Voraussetzung für die Verleihung ist eine mehrjährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit für den Verband, einen den LVB angehörigen Verein oder die Brandenburger Leichtathletik allgemein.
- Die Verleihung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge und setzt eine in der Regel jeweils mindestens fünfjährige aktive Mitarbeit im Verband voraus
- Der „Goldene Spikes“ kann an einen aktiven oder ehemaligen Athleten des LVB nach Erbringung einer herausragenden sportlichen Leistung in der vergangenen Saison oder nach Ende einer erfolgreichen aktiven sportlichen Karriere verliehen werden.
- Zu herausragenden sportlichen Leistungen zählen u. a. Podestplatzierungen bei internationalen Großereignissen, regelmäßige und langjährige Spitzenleistungen sowie auch außergewöhnliche Fairness und Vorbildfunktionen.
- Der Titel „Sportförderer des LVB“ kann an Organisationen/Institutionen (z.B. Förderer, Gemeinden oder Vereine), welche sich durch einmalige oder langjährige besondere Leistungen für den LVB hervorheben, verliehen werden.
- Die Verleihung des Titels erfolgt für ein Kalenderjahr und beinhaltet das Nutzungsrecht einer repräsentativen Plakette.
- Die mehrfache Verleihung des Titels an eine Organisation/Institution ist möglich.
- Vorschlagberechtigt für alle Auszeichnungen sind der Vorstand, das Präsidium, die Organe des Verbandes sowie die Mitgliedsvereine des Verbandes.
- Für die Antragstellung ist das entsprechende Formular (Anlage) zu verwenden. Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Ehrungstermin bei der Geschäftsstelle des LVB einzureichen.
- Der Antrag für die Ehrenmedaille bzw. die Jugendehrenmedaille des LVB ist bis zum 31.12. des Jahres für das Folgejahr zu stellen.
- Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung ernannt. Über alle weiteren Auszeichnungen entscheidet das Präsidium des LVB.
- Jede vorgenommene Ehrung hat in einem würdigen und angemessenen Rahmen zu erfolgen
- Die Ehrungen für die Ehrenmedaille des LVB, die Jugendehrenmedaille des LVB, des „Goldenen Spikes“ sowie des Titels „Sportförderer des LVB“ sind im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung vorgesehen.
- Alle Ehrungen sind durch Urkunden zu bestätigen.
- Jede Ehrung wird öffentlich bekanntgegeben und in eine Datenbank aufgenommen.