Beantragungszeitraum für Startgemeinschaften und Leichtathletik-Gemeinschaften beginnt
  25.09.2023


Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) und Startgemeinschaften (StG) können vom 01.10.2023 bis zum 30.11.2023 beantragt werden.

Bei Bildung neuer StG oder LG, sowie bei Änderung bestehender Vereine kann vom 01.10.2023 bis zum 30.11.2023 beantragt werden.

Alle Informationen zu Startgemeinschaften (StG) findet ihr hier

Alle Informationen zu Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) findet ihr hier unter §2. 

 

Quelle: Deutsche-Leichtathletik-Ordnung (DLO) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV)

Beantragungszeitraum für Startgemeinschaften und Leichtathletik-Gemeinschaften beginnt