Beantragungszeitraum für Startgemeinschaften und Leichtathletik-Gemeinschaften beginnt
25.09.2023
Bei Bildung neuer StG oder LG, sowie bei Änderung bestehender Vereine kann vom 01.10.2023 bis zum 30.11.2023 beantragt werden.
Alle Informationen zu Startgemeinschaften (StG) findet ihr hier.
Alle Informationen zu Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) findet ihr hier unter §2.
Quelle: Deutsche-Leichtathletik-Ordnung (DLO) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV)