Anti-Doping-Newsletter des DLV
  07.01.2021


Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des DLV erschienen.

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/2021

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2021
  • NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2021
  • WADA überprüft COVID-19-Impfstoffe auf Dopingrelevanz
  • Doping Russland – CAS verhängt zweijährige Sperre gegen Russland
  • Stimmen zum Rodchenkov-Gesetz der USA
  • In eigener Sache - Risikoanalyse zur Prävention sexualisierter Gewalt: Jetzt mitmachen!
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2021

Im Anti-Doping-Newsletter 11/2020 hatten wir über die DLV-Kaderbildung und den Kaderstatus in Verbindung mit der Testpoolzugehörigkeit für das Jahr 2021 informiert. Hier noch einige Einzelheiten, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite nachlesen können.

World Athletics International Registered Testing Pool (WA-RTP)

Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den International Registered Testing Pool der World Athletics (WA-RTP) entscheidet ausschließlich World Athletics. Ansprechpartner für alles Weitere ist die Athletics Integrity Unit (AIU). Alle Athleten, die in den WA-RTP aufgenommen wurden, werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme informiert. Auch für den Fall, dass die Mitgliedschaft im WA-RTP aufgehoben werden sollte, informiert ausschließlich die AIU. Die AIU veröffentlicht den aktuellen WA-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt die internationalen Athletinnen und Athleten mit hilfreichen Informationen zum Umgang ihrer Rechte und Pflichten als WA-RTP-Athlet/in auf ihrer Webseite.

Sollte die WA-RTP-Athletin bzw. der WA-RTP-Athlet ihre/seine aktive Laufbahn im Bundeskader beenden, muss sie/er dies gegenüber der AIU, der NADA und dem DLV mit dem AIU-Formular „Notice of Removal from International Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.

NADA-Testpools

Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools:

  • den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
  • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
  • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP)

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader in Verbindung mit den Testpoolkriterien gemäß des NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen. Die Pflichten der Testpool-Athletinnen und -athleten richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.

Wurde eine Athletin/ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört sie/er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern sie/er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte die Athletin/der Athlet ihre/seine aktive Laufbahn beenden, muss sie/er dies gegenüber dem DLV mit dem „NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären, der dann dafür sorgt, dass die Athletin bzw. der Athlet bei der NADA aus dem Testpool entlassen wird.

Athletinnen/Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60-minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60-minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Athletinnen/Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des ATP auf der NADA-Webseite als Download finden.

Über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathletin bzw. -athlet wurden die aktuell berufenen Athletinnen und Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember 2020 per E-Mail informiert.

NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2021

Mitte Dezember informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) über die Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der ab 1. Januar 2021 gültigen WADA-Verbotsliste 2021. Die NADA wies in der Mitteilung auf die darin enthaltenen Änderungen hin. Bitte lesen Sie hier die NADA-Mitteilung. Sowohl dort als auch auf der DLV-Webseite finden Sie auch die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr sowie die WADA-Verbotsliste 2021.

WADA überprüft COVID-19-Impfstoffe auf Dopingrelevanz

Wie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) am 11. Dezember 2020 auf ihrer Webseite mitteilte, wird sie die derzeit entwickelten Impfstoffe gegen das COVID-19-Virus in Bezug auf Dopingrelevanz gemäß der WADA-Verbotsliste prüfen. Athleten und andere relevante Organisationen werden von der WADA informiert, falls Bestandteile eines Impfstoffs problematisch sein könnten. Bitte lesen Sie eine Mitteilung der Berliner Zeitung sowie die Originalmeldung der WADA.

Doping Russland – CAS verhängt zweijährige Sperre gegen Russland

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat im Berufungsverfahren mit Schiedsspruch vom 17.Dezember 2020 die Sperre gegen Russland auf zwei Jahre halbiert. Grund sind die Manipulationen der Doping-Daten aus dem Moskauer Labor. Damit ist das Land von den kommenden beiden Olympischen Spielen ausgeschlossen. Unter Erfüllung bestimmter Anti-Doping-Bedinungen können unbelastete russische Athleten in diesem Zeitraum bei Großereignissen als neutrale Athleten antreten. Lesen Sie hier Berichte des ZDF und von faz.net; des Weiteren ein Statement der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Schiedsspruch des CAS.

Stimmen zum Rodchenkov-Gesetz der USA

Über Einzelheiten zu dem in den USA verabschiedeten Rodchenkov-Gesetz hatten wir bereits im vergangenen Anti-Doping-Newletter berichtet. Um Sie auch hierzu auf dem Laufenden zu halten, finden Sie hier Stimmungen und Meinungen von Süddeutsche ZeitungSpiegel online und Deutschlandfunk zu dem neuen Gesetz der USA, die seit dem letzten Newsletter veröffentlicht wurden.

In eigener Sache - Risikoanalyse zur Prävention sexualisierter Gewalt: Jetzt mitmachen!

Wie bereits im letzten Anti-Doping-Newsletter erwähnt, möchten wir auch heute noch einmal auf das Thema Prävention sexualisierte Gewalt hinweisen: Der Schutz vor sexualisierter Gewalt soll in allen Aktivitäten des DLV verankert werden, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bestmöglich zu schützen. Bitte erlauben Sie uns deshalb, einmal vom eigentlichen Thema des DLV-Anti-Doping-Newsletters abzuweichen und auf das Thema Prävention sexualisierte Gewalt hinzuweisen. Der Deutsche Leichtathletik-Verband ist in der Erarbeitung eines Schutzkonzepts zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. Hierzu wurde die Risikoanalyse für die Sportart Leichtathletik gestartet. Je mehr Personen an der Befragung teilnehmen, desto genauer kann der DLV die Ergebnisse in das Schutzkonzept integrieren. Die Befragung endet am 15. Januar 2021. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie an der Befragung teilnehmen würden. Alle weiteren Informationen des DLV zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt gibt es hier.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details finden Sie hier und hier.
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