Lizenz abgelaufen!


Sollten nötige Weiterbildungsmaßnahmen aus eigener Schuld versäumt werden, verfällt die Lizenzgültigkeit. Diese kann gemäß der LEO, durch den Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nach folgender Staffelung reaktiviert werden. 

 

1. Jahr nach Ablauf der Linzenz:
Nachweiserbringung über mind. 20 LE innerhalb eines Jahres. Davon sind mind. 10 LE aus Bereich der Leichtathletik (Sportartspezifisch) im LVB zu absolvieren. Die übrigen 10 LE können frei gewählt werden.  Die Lizenz wird daraufhin für weitere 3 Jahre verlängert.

 

2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf der Lizenz:
Nachweiserbringung über mind. 25 LE innerhalb eines Jahres. Davon sind mind. 15 LE aus Bereich der Leichtathletik (Sportartspezifisch) im LVB zu absolvieren. Die übrigen 10 LE können frei gewählt werden. Die Lizenz wird daraufhin für weitere 2 Jahre verlängert.

 

4. bzw. 5 Jahre nach Ablauf der Lizenz: 
Nachweiserbringung über mind. 40 LE innerhalb eines Jahres. Davon sind mind. 30 LE aus Bereich der Leichtathletik (Sportartspezifisch) im LVB zu absolvieren. Die übrigen 10 LE können frei gewählt werden. Die Lizenz wird daraufhin für weitere 2 Jahre verlängert.

 

mehr als 5 Jahre nach Ablauf der Lizenz:
Nach Wiederholung der Ausbildung zum C-Trainer Leistungssport (90 LE) oder B-Trainer Leistungssport (60 LE) wird die Lizenz neu erlangt. 

 

Bei weiteren Fragen stehen ihnen der Lehrwart oder die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern zur Verfügung.